Wir sind ein unabhängiger Dienstleister für den vorbeugenden, organisatorischen und baulichen Brandschutz.

Egal ob Neubau oder Altbau mit Nutzungsänderung -

wir erarbeiten für Sie individuelle und wirtschaftliche Brandschutzplanungen, die genau auf Ihr Objekt zugeschnitten sind.

Wir bieten Ihnen spezifische Brandschutzlösungen in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, im Raum Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Unsere Leistungen

Unsere Werte

Das zeichnet uns aus

Persönliche- und individuelle Beratung

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden in brandschutztechnischen Angelegenheiten von der Planung bis zur Umsetzung umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Wir stellen uns gerne Herausforderungen, die sich von den Standards abheben und zu einer genehmigungsfähigen und effizienten Lösung führen.
Hierzu entwickeln wir individuelle Brandschutzlösungen für private, gewerbliche und kommunale Auftraggeber sowie kirchliche Träger.

Unsere Kunden sind unsere Partner

Uns ist es wichtig, dass sich die Projektbeteiligten wie Bauherren, Architekten, Behörden, Feuerwehr, Fachplaner frühzeitig an einen Tisch setzten, um gemeinsam ein wirkungsvolles und wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen. Dies ist für alle Beteiligten von Vorteil.
Dabei verstehen wir uns als Schnittstelle zwischen Bauherren, Behörden, Fachplanern und am Bau beteiligten Gewerken.

Unsere Einsatzgebiete

Wir haben uns auf Kindertagesstätten, Betreutes Wohnen, Pflegeheime, Wohnungs- und Industriebau spezialisiert. Selbstverständlich bieten wir für alle Belange im Brandschutz unsere Dienstleistung an.

Barrierefreiheit

Uns liegen Menschen mit Behinderungen am Herzen. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Belange von Menschen mit Einschränkungen, älten Menschen und Müttern mit Kleinkindern in die Planungen mit einzubeziehen.

Referenzen

  • Durch die Brandlastberechnung und das Brandschutzkonzept hat Herr Schuhen eine effiziente Lösung erarbeitet. Wir konnten dadurch die neue Lackieranlage in die Baugruppenfertigung integrieren. Er stand uns als kompetenter Ansprechpartner auch nach der Umsetzung weiterhin zur Verfügung.

    Alfred Hoferer, Brandschutzbeauftragter
    Doll Fahrzeugbau GmbH

  • Frühzeitig konnten wir Herrn Schuhen in die Planungen mit einbeziehen und so die brandschutztechnischen Belange bereits in der Gestaltungsphase klären. Für Fragen steht er jederzeit zur Verfügung. Er ist für uns ein vertrauensvoller Ansprechpartner. Wir haben bereits mehrere Objekte mit ihm zusammen erarbeitet.

    Mario Hansert, Dipl.- Ing. (FH) Architekt und Stadtplaner
    planschmiede hansert + partner mb

  • Für unseren Antrag auf Genehmigung gem. §4 BImSchG (Störfallbetrieb) hat Herr Schuhen ein optimales und wirtschaftlich ausführbares Brandschutzkonzept erstellt. Er stand von der Planung bis zur Durchführung mit konstruktiven Lösungen beratend zur Seite.

    Thomas Scheible, Geschäftsführer
    ScheZe GmbH

Diese Kunden vertrauen bereits auf uns

Zertifikate

Als zertifizierter Sachverständiger und Fachplaner für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterliegen wir einer geregelten Überwachung und sind verpflichtet, die erfolgreiche Berufsausübung und den Erhalt der Sachkunde regelmäßig nachzuweisen.

Wir werden durch die Zertifizierungsstelle IQ-Zert und die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als Akkreditierer überwacht. Die Akkreditierung bestätigt die Kompetenz der Person und schafft so Vertrauen in deren Tätigkeit. Sämtliche Projekte werden von uns gewissenhaft betreut.

Über uns

Wir sind ein Sachverständigerbüro für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz im Nordschwarzwald.
Als Fachplaner und Sachverständiger stehen wir Kunden und Interessierten zur Verfügung und kümmern uns schnell und kompetent um deren Belange.

Im Rahmen der Ausbildung zum zertifizierten Sachverständigen und Fachplaner habe ich ebenfalls die Qualifikation zum Fachbauleiter für den vorbeugenden Brandschutz erworben.
Als Fachkoordinator für Evakuierung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erstellen Evakuierungskonzepte.
Im abwehrenden Brandschutz bin ich seit mehr als 20 Jahren tätig und bin für Sie die ideale Schnittstelle zwischen dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Unser Büro bietet Ihnen alles aus einer Hand.
Sämtliche Projekte werden von uns kompetent in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (zum Beispiel: örtliche Feuerwehren, Bauordnungsämter, Denkmalbehörden, etc.) geplant, organisiert und ausgeführt.
Als Fachplaner für barrierefreies Bauen bieten wir Ihnen das Erstellen von Barrierefrei-Konzepten an.

Kontaktaufnahme

Brandschutz Schuhen
Kiefernstraße 3
75334 Straubenhardt

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandschutzkonzepte

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fordern für Gebäude besonderer Art und Nutzung die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes/ Brandschutznachweises, wenn Neubauten stattfinden oder genehmigungspflichtige Umbauten oder Nutzungsänderungen an Sonderbauten geplant sind.

Hierzu gehören z.B. Industriebauten, Schulen, ausgedehnte Gebäude, Kindergärten, Pflegeheime, Versammlungsstätten, Hochhäuser, größere Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten…

Für jede bauliche Anlage ist ein spezielles auf die Anlage abgestimmtes Brandschutzkonzept zu entwickeln. Die einzelnen Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes müssen dabei aufeinander abgestimmt sein, so dass sie reibungslos ineinander greifen.

Durch frühzeitige Einplanung des Bauherrn und Architekten mit uns, lassen sich oft teure Brandschutzmaßnahmen vermeiden. Wir entwickeln für Sie objektbezogene Brandschutzkonzepte, die sämtliche Schutzzielanforderungen erfüllen. Hierbei gilt es z.B. auch Abweichungen von geltenden Bauvorschriften herauszuarbeiten, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten adäquate Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.

Das Brandschutzkonzept besteht bei uns aus einer textlichen Darstellung der Anforderungen an das Gebäude entsprechend der vfdb-Richtlinie 01/01 und einem Brandschutzplan, in dem zur Visualisierung die wesentlichen Komponenten des Brandschutzes dargestellt und hervorgehoben werden.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandschutznachweise

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fordern für Gebäude besonderer Art und Nutzung die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes/ Brandschutznachweises, wenn Neubauten stattfinden oder genehmigungspflichtige Umbauten oder Nutzungsänderungen an Sonderbauten geplant sind.

Hierzu gehören z.B. Industriebauten, Schulen, ausgedehnte Gebäude, Kindergärten, Pflegeheime, Versammlungsstätten, Hochhäuser, größere Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten…

Für jede bauliche Anlage ist ein spezielles auf die Anlage abgestimmtes Brandschutzkonzept zu entwickeln. Die einzelnen Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes müssen dabei aufeinander abgestimmt sein, so dass sie reibungslos ineinander greifen.

Durch frühzeitige Einplanung des Bauherrn und Architekten mit uns, lassen sich oft teure Brandschutzmaßnahmen vermeiden.

Wir entwickeln für Sie objektbezogene Brandschutzkonzepte, die sämtliche Schutzzielanforderungen erfüllen. Hierbei gilt es z.B. auch Abweichungen von geltenden Bauvorschriften herauszuarbeiten, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten adäquate Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.

Das Brandschutzkonzept besteht bei uns aus einer textlichen Darstellung der Anforderungen an das Gebäude entsprechend der vfdb-Richtlinie 01/01 und einem Brandschutzplan, in dem zur Visualisierung die wesentlichen Komponenten des Brandschutzes dargestellt und hervorgehoben werden.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Im Gegensatz zu einem umfangreichen Brandschutzkonzept konzentriert sich die Stellungnahme auf einzelne Maßnahmen des Brandschutzes.
Oft fordert die Behörde im Rahmen von Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen kein Brandschutzkonzept, sondern nur eine Stellungnahme eines Sachverständigen als Entscheidungshilfe.

Bei vielen kleineren Bauvorhaben ist nicht zwingend ein Brandschutzkonzept erforderlich. Hier können ggf. in einer gutachterlichen Stellungnahme zum Brandschutz die genehmigungsrelevanten Punkte des Brandschutzes untersucht, bewertet und dargestellt werden.

Die Stellungnahme dient auch dazu, Bedenken wegen des Brandschutzes auszuräumen bzw. Mängel aufzuzeigen, die dann zu beseitigen sind.

Im Rahmen brandschutztechnischer Stellungnahmen beraten wir Sie z.B. bei

  • Beratung nach einer behördlichen Brandverhütungsschau
  • Neubauten oder Umnutzung des Gebäudes
  • Beurteilung von Bestandssituationen wie z.B. das Flucht- und Rettungswegesystem
  • allen Fragen zum anlagentechnischen Brandschutz

Nach der brandschutztechnischen Bewertung des Einzelfalls stellen wir Ihnen schriftlich eine passende Lösung vor.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandlastberechnung DIN 18230-1

Im Verfahren nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie werden auf Grundlage der Rechenverfahren nach DIN 18230-1 die zulässige Fläche und die Anforderungen an die Bauteile nach den Brandsicherheitsklassen für einen Brandbekämpfungsabschnitt bestimmt.

Die meisten Industriebauten werden im vereinfachten Verfahren nach Abschnitt 6 der Industriebaurichtlinie bewertet. Dies bietet den Vorteil, dass hier keine Beschränkungen der Brandlast bis zu einer Lagerhöhe von 7,5 m gegeben sind. Allerdings ist hier die Größe des Objektes beschränkt.

Für viele Unternehmen mit Produktions- und Montagebereichen wie z.B. der Metallbearbeitung reichen die zulässigen Brandabschnittsgrößen jedoch nicht aus. Hier und auch wenn nach Auslegung des Abschnitts 6 der IndBauRL das Gebäude nicht wirtschaftlich ausführbar ist, kann der Industriebau im Verfahren mit Brandlastermittlung (Rechenverfahren nach DIN 18230-1) bewertet werden.

Durch die Ermittlung der tatsächlichen thermischen Belastung für die Konstruktion - durch Berechnung der Brandbelastung als Eingangsgröße - kann eine risikogerechte Auswahl von brandschutztechnischen Schutzmaßnahmen erfolgen.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Brandlastermittlung

Als Brandlast (auch Brandbelastung) bezeichnet man bauphysikalisch die Menge und Art von brennbaren Materialien. Sie ergibt sich aus allen brennbaren Einrichtungen und Einbauten innerhalb eines Objektes (z.B. Möbel, Fußböden, Geräte, Stoffe, Leitungen, Fassadenelemente) und wird als flächenbezogener Heizwert in kWh/m² angegeben.

Im Rahmen der Ermittlung von Brandlasten werden in einem bestehenden Gebäude sämtliche Brandlasten, welche sich an einem Brandgeschehen beteiligen würden, aufgenommen und bewertet.
Für Neubauprojekte werden hierzu entsprechende Vorgaben in Abstimmung mit dem Bauherren bzw. Nutzer festgelegt, die dann verbindlich einzuhalten sind.

Die Brandlastermittlung dient als Grundlage für weitergehende ingenieurgemäße Brandberechnungen.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Evakuierungskonzepte

Für einige Gebäude besonderer Art und Nutzung sind Evakuierungskonzepte notwendig oder werden teilweise von den Behörden gefordert. Dies gilt in der Regel für Einrichtungen und Gebäude mit einer größeren Anzahl von Nutzern und insbesondere für Gebäude mit mobil eingeschränkten Personen.

Zur Erstellung der Evakuierungskonzepte gibt die VDI 4062 sowie die DGUV 205-033 Hinweise. Zudem müssen das Brandschutzkonzept und die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann eine schnelle Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen erreicht werden.

Wir beschreiben Ihnen, wie eine Evakuierung als Selbstrettung organisiert und durchgeführt werden soll. Insbesondere werden die Schnittstellen zur Fremdrettung von Menschen mit Behinderungen dargestellt.

Die Ergebnisse des Evakuierungskonzeptes müssen auch in die Brandschutzordnung mit einfließen.

Durch regelmäßige Unterweisung der Evakuierungshelfer und Übungen der Abläufe einer Evakuierung, die wir gerne begleiten, kann die Wirksamkeit des Evakuierungskonzeptes sichergestellt werden. Ergebnisse und Mängel werden hierbei dokumentiert und das Konzept ggf. angepasst.

Lassen Sie sich über das Thema Evakuierungskonzepte von uns beraten.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Bestandsanalysen

Wenn an Bestandsbauten bauliche Veränderungen oder Änderungen in der Nutzung vorgesehen sind, lässt sich das meist nicht mehr mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vereinbaren.

Im Rahmen der Analyse wird der Sachverhalt objektbezogen auf Grundlage der früheren Baugenehmigungen und dem aktuellen Stand der Brandschutztechnik erfasst, bewertet und abgeglichen (Soll-Ist-Vergleich).

Als Ergebnis stellen wir dar, inwieweit baurechtlicher Bestandsschutz besteht und ob Änderungen aufgrund aktueller Brandschutzvorschriften erforderlich oder aus Eigenschutz empfehlenswert sind.

Das Ziel sind wirtschaftliche Brandschutzlösungen, die Ihnen die Nutzung ermöglichen und die bauordnungsrechtlichen Schutzziele gewährleisten.

Gerne begleiten wir unsere Kunden bei geplanten An- und Umbauten oder Nutzungsänderungen.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Löschwasserrückhaltung

Wenn bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen definierte Mengenschwellen überschritten werden, benötigen Sie eine Löschwasserrückhaltung nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL).

Dies dient dem Schutz der Umwelt und soll verhindern, dass im Schadensfall kontaminiertes Löschwasser in umliegende Gewässer gelangt.

Anhand verschiedener Faktoren (Menge und Kategorie der Stoffe, Bauweise des Gebäudes, brandschutztechnische Infrastruktur) muss ein ausreichendes Rückhaltevolumen ermittelt werden. Das Ergebnis wird in der Regel als Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes oder in einer speziellen Stellungnahme dokumentiert.

Wir prüfen für Sie, ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich ist, berechnen das Auffangvolumen und erstellen in Absprache mit Ihnen unterschiedliche Lösungsansätze von Auffangflächen sowie Löschwasserrückhaltebecken.

Unsere Leistungen

Brandschutzplanung

Rauchabzug

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen abführen.

Zur Errichtung von qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen das Schutzziel (Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz) und die allgemeinen Auslegungs- und Projektierungsparameter festgelegt werden.

Anschließend kann die Auslegung nach normativen Berechnungsmethoden oder nach anerkannten Ingenieurmethoden im baulichen Brandschutz erfolgen.

Als anerkannte normative Berechnungsmethode gilt zum Beispiel die DIN 18232-2.

Eine Vielzahl zu beachtender Vorschriften und Regelungen winden sich um den Rauch- und Wärmeabzug. Je nach Gebäude ist so z. B. für den Treppenraum die jeweilige Landesbauordnung (LBO), für Industriegebäude die Industriebaurichtlinie (wenn sie im jeweiligen Bundesland in die Liste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen wurde) und ergänzend die DIN 18 232, für Verkaufsstätten die Verkaufsstätten-Verordnung und ergänzend die DIN 18 232, usw. zu beachten.
Für Versammlungsstätten, Krankenhäuser und Schulen gelten die jeweiligen Sondervorschriften. Auch die Feuerversicherer haben weitere Vorschriften, die es fallweise zu beachten gilt.

Wir berechnen für Sie die Dimensionierung der RWA und bieten Ihnen effiziente Lösungen an.

Unsere Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungswegpläne dienen den Nutzern - insbesondere ortsunkundige Personen - zur Orientierung im Gebäude.

Sie liefern Hinweise über den Verlauf von Rettungswegen, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Feuerlöschgeräte und Alarmierungseinrichtungen.
Zudem werden Regelungen für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen dargestellt.

Für Sonderbauten können diese Pläne baurechtlich gefordert werden. Zudem sind sie üblicherweise in Arbeitsstätten (je nach Lage, Art und Ausdehnung sowie der Nutzung) erforderlich.

Auf Grundlage der DIN 4844 bzw. DIN ISO 23601 erstellen wir für Sie objektbezogene Flucht- und Rettungswegpläne.

Unsere Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung Teil A,B,C

In der Regel erhalten Gebäude ab einer bestimmten Größe und Nutzung auf der Grundlage der geltenden Sonderbauvorschrift eine Brandschutzordnung.
Das sind zum Beispiel Industriebauten, Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, öffentliche Verwaltung usw.

Die Brandschutzordnung fasst zielgerichtete Maßnahmen und Verhaltensregeln des betrieblichen organisatorischen Brandschutzes zusammen. Diese dienen der Brandvermeidung sowie im Brandfall der Schadensbegrenzung.

Aufgrund der Unterschiede in den Brandrisiken, der Organisation des Betriebes oder der Beschaffenheit der unterschiedlichen Gebäude ist die Brandschutzordnung immer ein gebäudespezifisches Dokument.

Die Gliederung und Gestaltung wird durch die DIN 14096 vorgegeben. Sie besteht aus drei Teilen.
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten und bildet die wichtigsten Verhaltensregeln als Aushang ab.
Teil B konkretisiert Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und zum Verhalten im Brandfall und sollte in schriftlicher Form allen Mitarbeitern ausgehändigt werden.
Teil C legt spezifische Regeln und Abläufe für Mitarbeiter fest, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

Unsere Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch Brand), aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, Verwaltungsgebäude mit vielen Beschäftigten und Kundenverkehr).

Die Anforderungen, die der Brandschutzbeauftragte zu erfüllen hat, ergeben sich aus folgenden Vorschriften und Richtlinien:

• §§ 10, 5, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• ASR A2.2
• § 22 DGUV Vorschrift 1
• DGUV Information 205-003
• vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
• VdS 3111

Als externer Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb beraten wir Sie in allen Brandschutzfragen, kontrollieren und achten auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilen Brandgefährdungen.

Unsere Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Zimmerpläne

Bei den Hotel- und Zimmerplänen handelt es sich um eine besondere Form von Flucht- und Rettungsplänen. Sie sind durch behördliche Auflagen auszuhängen.

Im Zimmerplan wird der kürzeste Weg von einem Zimmer zum sicheren Bereich gekennzeichnet. Zudem enthält der Zimmerplan klare Verhaltensanweisungen für den Notfall. Durch den Plan ist eine schnelle Orientierung der Personen im Brand- und Katastrophenfall gewährleistet. Somit ist eine effektive Evakuierung der Betroffenen möglich.

Der Plan besteht aus einem Grundriss oder einem Teil eines Gebäudegeschosses, auf dem alle Brandschutzeinrichtungen und besondere Hinweise dargestellt sind. Er ist in der Regel mehrsprachig ausgeführt.

Der Zimmerplan wird von uns mit aktuellem Standort und lagerichtigem Grundrissplan für Beherbergungsstätten, Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser erstellt.

Unsere Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Bestuhlungspläne

Alle Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, benötigen einen Bestuhlungsplan. Darüber hinaus gelten ggf. Richtlinien des zuständigen Bauordnungsamtes, die durch uns mit diesem abgestimmt werden.

In den Bestuhlungsplänen werden die Sitz- und Stehplätze (einschl. für Rollstuhlbenutzer), der Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Bühnen oder Spielflächen, die Breite sowie die Anzahl der Notausgänge dargestellt.
Sind verschiedene Bestuhlungsvarianten vorgesehen, ist für jede Anordnung ein besonderer Plan zu erstellen.

Anhand der Grundrisszeichnungen oder bei der Objektanalyse vor Ort ermitteln wir die Bestuhlungs- und Bewegungsflächen und fertigen nach Ihren Bestuhlungswünschen einen Bestuhlungsplan an.

Unsere Leistungen

Bauausführung

Fachbauleiter Brandschutz

Für die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes bieten wir Ihnen die Leistungen des Fachbauleiters Brandschutz mit brandschutztechnischer Baubegleitung (Bauüberwachung) an.
Grundlage hierfür ist das Heft 17 der AHO-Fachkommission „Leistungen im Brandschutz“ in der Leistungsphase 8.

Die korrekte Ausführung des vorbeugenden Brandschutzes ist in den letzten Jahrzehnten stärker in den Vordergrund gerückt. Neben der Anpassung der Regelwerke und Vorschriften ist die Bauüberwachung dafür ein entscheidender Beitrag.
Im Zuge einer Bauüberwachung werden die Umsetzung der Brandschutznachweise sowie die fachgerechte Herstellung von Bauteilen mit zugrunde gelegten Verwendbarkeitsnachweisen, den einschlägigen Normen und Richtlinien überprüft.
Hierzu erfolgt eine Schlussbesichtigung und Bescheinigung der inhaltlichen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.

Wir übernehmen für Sie die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes und stellen Ihnen die erforderlichen Nachweise aus.

Es muss bei jedem Bauvorhaben abgewogen werden, ob eine spezielle Fachbauleitung Brandschutz sinnvoll ist oder ob durch regelmäßige Rundgänge eines Sachverständigen für Brandschutz in Verbindung mit den Fachbauleitern Rohbau, Gebäudehülle, Ausbau und TGA eine ausreichende Bauüberwachung zum Brandschutz gegeben ist.
Selbstverständlich stehen wir auch hier jederzeit zur Verfügung.

Wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen genau die einzelnen Aufgaben der Fachbauleitung Brandschutz und stimmen die erforderlichen Termine mit Ihnen ab.

Unsere Leistungen

Bauausführung

Qualifizierte Baubegleitung/- Bauüberwachung

Für die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes bieten wir Ihnen die Leistungen des Fachbauleiters Brandschutz mit brandschutztechnischer Baubegleitung (Bauüberwachung) an. Grundlage hierfür ist das Heft 17 der AHO-Fachkommission „Leistungen im Brandschutz“ in der Leistungsphase 8.

Die korrekte Ausführung des vorbeugenden Brandschutzes ist in den letzten Jahrzehnten stärker in den Vordergrund gerückt.
Neben der Anpassung der Regelwerke und Vorschriften ist die Bauüberwachung dafür ein entscheidender Beitrag. Im Zuge einer Bauüberwachung werden die Umsetzung der Brandschutznachweise sowie die fachgerechte Herstellung von Bauteilen mit zugrunde gelegten Verwendbarkeitsnachweisen, den einschlägigen Normen und Richtlinien überprüft. Hierzu erfolgt eine Schlussbesichtigung und Bescheinigung der inhaltlichen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.

Wir übernehmen für Sie die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes und stellen Ihnen die erforderlichen Nachweise aus.

Es muss bei jedem Bauvorhaben abgewogen werden, ob eine spezielle Fachbauleitung Brandschutz sinnvoll ist oder ob durch regelmäßige Rundgänge eines Sachverständigen für Brandschutz in Verbindung mit den Fachbauleitern Rohbau, Gebäudehülle, Ausbau und TGA eine ausreichende Bauüberwachung zum Brandschutz gegeben ist.
Selbstverständlich stehen wir auch hier jederzeit zur Verfügung.

Wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen genau die einzelnen Aufgaben der Fachbauleitung Brandschutz und stimmen die erforderlichen Termine mit Ihnen ab.

Unsere Leistungen

Bauausführung

Schlussabnahme

Oftmals fordern die Baubehörden eine brandschutztechnische Schlussabnahme. Diese kann auch aus Ihrem eigenen Interesse erstellt werden. Hierbei prüfen wir, ob alle brandschutztechnischen Maßnahmen, die z.B. vorher in einem Brandschutzkonzept gefordert wurden, auch dementsprechend in der Ausführung ordnungsgemäß umgesetzt wurden.

Das Ergebnis stellen wir in einem Abnahmebericht dar.

Unsere Leistungen

Abwehrender Brandschutz

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne werden nach der DIN 14095 erstellt und sind ein wichtiges Hilfsmittel für den abwehrenden Brandschutz.
Hinzu kommen verschiedene Anforderungen der jeweiligen Brandschutzdienststelle.

Die Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung und einsatztaktischen Planung im Schadensfall.

Hierzu ist es notwendig, einsatztaktische Vorgaben sowie Objekt und Einsatzinformationen zu erarbeiten. Das sind z.B. die Lage der Angriffswege, Gefahrenschwerpunkte im Gebäude, Brandschutzeinrichtungen wie Löschanlagen, Rauchwärmeabzugsanlagen, das Brandmelde- und Alarmierungskonzept, Angaben über Gefahrstoffe etc.

Für Sonderbauten, Industriebauten, Objekte mit Brandmeldeanlagen oder besonderer Gefährdung, wird aufgrund der Sonderbauvorschriften von der Behörde ein Feuerwehrplan gefordert.
Dieser ist alle zwei Jahre zu überprüfen.

Als Fachplaner für Brandschutz bieten wir Ihnen, auch in enger Kommunikation mit der Brandschutzdienststelle, die Erstellung des Feuerwehrplanes einschließlich der zweijährigen Überprüfung an.

Unsere Leistungen

Abwehrender Brandschutz

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten helfen den Einsatzkräften der Feuerwehr im Falle eines Brandes, sich in unbekannten Gebäuden zu orientieren, um den schnellsten und sichersten Weg zum ausgelösten Meldebereich zu finden.

Das Erstellen von Feuerwehrlaufkarten steht im direkten Zusammenhang mit der Errichtung einer Brandmeldeanlage.
Diese Brandmeldeanlage kann baurechtlich gefordert sein oder aus eigenem Interesse geplant werden.

Die Feuerwehrlaufkarten sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Änderungen der Brandmeldeanlage, baulichen- und nutzungsbedingten Veränderungen müssen sie angepasst werden.
Die Verantwortung dafür obliegt dem Betreiber des Gebäudes.

Wir erstellen die Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 in Verbindung mit den jeweiligen Gestaltungsrichtlinien der zuständigen Feuerwehr und sprechen uns mit der Brandschutzdienststelle und dem Errichter der Brandmeldeanlage ab.

Unsere Leistungen

Beratung

Brandschutztechnische Beratungen

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Brandschutzes.

Die für den Brandschutz zuständige Dienststelle hat bei Ihnen eine Brandverhütungsschau durchgeführt und Sie können den zugesendeten Bericht fachlich nicht beurteilen?

Gerne beraten und unterstützen wir Sie vor und während einer angekündigten Brandverhütungsschau.

Sie haben Fragestellungen zu einer Nutzungsänderung oder zu Ihren sicherheitstechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Löschanlagen?

Außerhalb der üblichen Leistungen stehen wir Ihnen für Beratungen zu spezifischen Fragestellungen nach Vereinbarung zur Verfügung.
Oft ist es sinnvoll, sich zunächst bzgl. einer geplanten Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung brandschutztechnisch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie beraten zu lassen.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Unsere Leistungen

Barrierefreies Bauen

Barrierefrei-Konzept

Für öffentlich zugängliche Gebäude, zu denen auch die meisten Sonderbauten zählen, muss in einigen Baugenehmigungsverfahren und in manchen Kommunen die Einhaltung der Anforderungen des barrierefreien Bauens im Rahmen eines Barrierefrei-Konzeptes nachgewiesen werden.

Das Barrierefrei-Konzept ist eine schutzzielorientierte, objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant ist.

Die frühzeitige Einbindung (LPH 2-3) der barrierefreien Planung in den Entwurfsprozess erbringt einen Mehrwert, der ärgerliche und aufwendige Planungsänderungen in der LPH 4 vermeidet.
Wir erstellen Ihnen Barrierefrei-Konzepte, welche auf bauliche und nutzungsspezifische Anforderungen Ihres Gebäudes angepasst sind und die Regelungen der Landesbauordnung, der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Regelungen des Arbeitsstättenrechts abbilden.

Gerne unterstützen wir auch Architekten bei ihren barrierefreien Planungen.

Das Barrierefrei-Konzept nach DIN 18040 besteht aus einem textlichen und einem zeichnerischen Teil und beschreibt Lösungsvorschläge und bei Umbauten / Sanierungen auch die entsprechenden Abweichungen von der Norm. Neben diesen Grundanforderungen wird auch die besondere Betroffenheit der Besucher und Benutzer der baulichen Anlage berücksichtigt.

In den Landesbauverordnungen herrscht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Defizit im Hinblick auf die Rettung von Menschen mit Behinderungen, denn die Berücksichtigung der besonderen Belange dieser Nutzergruppe ist gesetzlich nicht geregelt. Für Menschen mit Einschränkungen sind die allgemein außerordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend.

Hier wollen wir die Schnittstelle zur Brandschutzplanung stellen.

Ziel soll es sein, mit dem barrierefreien Brandschutz gleichwertige Möglichkeiten bereitzustellen, dass sich Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen auch im Brandfall in einem Gebäude orientieren und sich entweder selbst retten können oder in die Lage versetzt werden, ein Gebäude auch im Brandfall sicher verlassen zu können.

Unsere Leistungen

Barrierefreies Bauen

Fachplaner Barrierefreies Bauen

Als Fachplaner für barrierefreies Bauen verfügen wir über spezifisches Fachwissen.

Hierbei ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar macht – seien es Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen, Menschen mit temporären oder kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen oder Kinder.
„Barrierefreie Gebäude bieten einen hohen Komfort für alle und schaffen die notwendigen Voraussetzungen für ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit in allen Lebensphasen“.

Eine zukunftsorientierte Planung entspricht auch dem Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft, das durch die UN-Behindertenkonvention und die weitere nationale Behindertengesetzgebung gefordert wird.

Barrierefreies Bauen ist bedürfnisorientiertes Bauen mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Konditionen und Fähigkeiten der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer eines Gebäudes.
Die so entstehende barrierefreie Architektur ermöglicht den Menschen eine dauerhafte Zufriedenheit und ein höchst selbstbestimmtes Leben.

Barrierefreiheit ist zu einer zentralen Gestaltungsherausforderung unserer Zeit geworden.

Hierzu wollen wir als Fachplaner beitragen.